Qualitätsentwicklung

Der Gesetzgeber verpflichtet in § 78 SGB VIII Jugendhilfeeinrichtungen zur Qualitätsentwicklung. Flexible Angebote sollen in angemessener Verbindung von Pädagogik und Wirtschaftlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Konzeptionen, Ziele und Methoden der verschiedenen MaĂźnahmen mĂĽssen kontinuierlich geprĂĽft werden und qualitativen Standards entsprechen.

Die MOMO Betreuungsprojekte kommen diesem Anspruch auf vielfältige Art und Weise nach.

Konkrete Formen der Umsetzung von Qualitätsentwicklung bei den MOMO Betreuungsprojekten:

  • Definition und Optimierung von SchlĂĽsselprozessen im Rahmen von QM
  • Kontinuierliche Organisationsentwicklung
  • Leitbildentwicklung
  • Umfangreiche Dokumentation der pädagogischen Arbeit
  • Qualitäts-Controlling auf den veschiedenen Ebenen
  • Personalentwicklung auf allen Ebenen
  • Supervision
  • Kollegiale Fallberatung
  • Qualitätszirkel
  • Fortbildung
  • Regelmäßige Gespräche mit Mitarbeitern
  • Regelmäßige und ritualisierte Gespräche mit allen Klienten
  • Beschwerdemanagement
  • Konzeptentwicklung
  • Evaluation von Betreuungsprozessen