Professionelle Lebensgemeinschaften
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1. Aktuelle Standorte
- Anröchte, Balve, Bochum, Bönen, Datteln, Dortmund, Herdecke, Menden, Möhnesee, Seppenrade, Unna, Wetter, Wickede/ Ruhr, Witten
2. Einrichtungsart
- Lebensgemeinschaften nach § 34 SGB VIII (Sonstige betreute Wohnform)
- In Verbindung mit § 45 SGB VIII (Betriebserlaubnis)
3. Kapazität
- Derzeit 47 Plätze
4. Zielgruppe
Grundsätzlich handelt es sich um Kinder,
- die bei der Aufnahme noch eher jung sind
- oder aufgrund anderer Indikationen von einem familienorientierten auf Bindungsbeziehungen ausgerichteten Betreuungssetting profitieren
- die eine mittel- bis langfristige Unterbringung benötigen
- bei denen eine familienähnliche Betreuung gewünscht wird
- die in einer größeren Gruppe nicht angemessen betreut werden können und aufgrund ihrer Geschichte von einem familiären Betreuungssetting profitieren können.
Grundsätzliche Kontraindikation:
Kinder und Jugendliche, die/deren
- massivste Verhaltensauffälligkeiten zeigen und daher aufgrund ihrer psychotischen oder neurotischen Störung mehr als nur ambulanter therapeutischer Hilfe bedürfen, z. B. bei extremer Selbst- und Fremdgefährdung
- eine nicht in die Lebensgemeinschaft integrationsfähige seelische, geistige oder körperliche Behinderung aufweisen
- drogen- oder alkoholsĂĽchtig sind
- Eltern noch intensiven Kontakt zu den Kindern halten und gleichzeitig die familienähnliche Betreuungsform nicht akzeptieren bzw. pädagogische Erfolge nicht zulassen können
- Eltern nur kurzfristig nicht in der Lage sind, ihre Kinder angemessen zu erziehen
5. Angebot
- „Fachfamilien“ oder „Lebensgemeinschaften“ genannt,
- VerfĂĽgen ĂĽber eigene individuelle Konzepte, in denen die individuelle Zielgruppe und die Art und Weise der Umsetzung der fachlichen Standards beschrieben wird.
- Vorgaben gibt es ausschließlich auf der Ebene der verpflichtenden Umsetzung rechtlicher Vorgaben, insbesondere des SGB VIII, diese Vorgaben gelten auch für den Träger selbst.
- Die selbständigen Pädagogen, die mit den Kindern ganzjährig „in ihren eigenen vier Wänden zusammenleben“, werden als „Innewohnende Fachkräfte“ bezeichnet.
Der Träger bietet fachliche Beratung und Begleitung auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben gemäß SGB VIII.
6. Raumangebot
In den Lebensgemeinschaften wohnen die Kinder und Jugendlichen grundsätzlich in Einzelzimmern. Es gibt Gemeinschaftsräume und die meisten Projekte haben einen Garten. Die klassischen Medien stehen zur Verfügung und die Lebensgemeinschaften sind gemäß der Zielgruppe kindgemäß ausgestattet.
7. Personal
Die innewohnenden Fachkräfte verfügen über eine pädagogische Ausbildung und in der Regel über umfangreiche Berufserfahrung in der stationären Jugendhilfe.
Die Fachberater verfĂĽgen darĂĽber hinaus ĂĽber verschiedene Zusatzqualifikationen (z. B.: Therapeutische Zusatzqualifikation, systemische Beraterausbildung, Kinderschutzfachkraft)
8. Finanzierung
Tagespflegesatz entsprechend aktueller Leistungsvereinbarung
- Regel- und Intensivbetreuung
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9. Träger
MOMO Betreuungsprojekte GmbH, Viktoriastr. 5, 44575 Castrop-Rauxel
10. Ansprechpartner
Einrichtungsleitung:
- Werner Sarrazin (werner.sarrazin@momo-betreuungsprojekte.de)Â